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Helmholtz-Perspektiven

Helmholtz-Perspektiven Juli – August 2013 15standpunk te Die Unis handeln längst, sagt Hans-Jochen Schiewer Die Regeln für die Promotion gehören hierzulande zu den strengsten in Europa. Wer seine Doktorar- beit noch nicht veröffentlicht hat, darf den Titel nicht führen. Wer die Publikationsfrist versäumt, verliert die Doktorwürde. Die Veröffentlichungs- pflicht sorgt für eine gläserne Qualifikationsschrift, deren Inhalte in der Scientific Community, in Rezensionen und Internetforen diskutiert werden. Unredliches Verhalten kommt nur in einer Minder- zahl der Fälle zum Vorschein. Das offen einsehbare Ergebnis der Promotion hat die Qualitätssicherung verbessert. Die Verantwor- tung hierfür liegt bei den 108 Universitäten, vor allem bei den großen, forschungsstarken der U15 und TU9, an denen 60 Prozent aller Promotionen abgeschlossen werden. Um jedes Vertun auszu- schließen, hat U15 bereits im März ein unmiss- verständliches Statement zu „Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis in Promotionsverfahren“ verfasst. Hier werden die Standards verpflichtend gesetzt, etwa die Voraussetzung, dass Doktoranden fachliche Qualifikation und persönliche Eignung besitzen. Auch die Meldung bei der zuständigen Fakultät gehört hierher, inklusive einer zeitlich befristeten bindenden Betreuungsvereinbarung. Der Verhaltenskodex für Promotionen ist von Wissenschaftsrat, DFG und Hochschulrektoren- konferenz oft thematisiert worden. Kommt es zu einem Verdacht, muss der Grundsatz „in dubio pro reo“ greifen. Die Wissenschaft muss im Verfah- ren die Definitionsmacht behalten. Die Uni muss transparent definieren, was als wissenschaftli- ches Fehlverhalten gilt. Diese Aufgabe kann keine Internetplattform übernehmen. Sind Gutachten notwendig, müssen mindestens zwei voneinander unabhängig eingeholt werden. Gutachten und Ent- scheidungen müssen personell getrennt sein. Auch die Betreuungssituation, die dem Fall zugrunde lag, muss betrachtet werden. Vorverurteilungen dürfen keine Rolle spielen. Die Verantwortung darf bei alldem nicht nur beim Doktoranden liegen. Auch der Betreuer hat Pflichten, etwa die, dem Doktoranden wissenschaft- liche Standards und Praxis zu vermitteln und stets Vorbild zu sein. Wer diesen Pflichten nicht nach- kommt, sollte auf Zeit oder dauerhaft das Promoti- onsrecht verlieren. Dies würde ein deutliches Signal aussenden, wie ernst es den Universitäten auf allen Ebenen ist. Qualitätssicherung braucht Regeln und Vorgaben. Noch stärker braucht sie Lehrende, die sie mit Leben erfüllen. Jürgen Mlynek ist Präsident der Helmholtz- Gemeinschaft. Hans-Jochen Schiewer ist Rektor der Universität Freiburg.

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