24 StandPunKtE Helmholtz Perspektiven November – Dezember 2015 Q ualifizierte und motivierte Beschäf- tigte sind das Fundament für den Erfolg einer Universität oder einer Forschungseinrichtung. Deshalb ist es jeder Institution höchst wichtig, sichere und verlässliche Arbeitsplätze für ihre Beschäftigten zu schaffen. Trotzdem ist es in manchen Fällen erforderlich, auch für Beschäftigte in Verwaltung und Technik (VT-Personal) befristete Arbeitsver- träge abzuschließen. Der Gesetzgeber hat hier mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz Rechtsgrund- lagen geschaffen, die befristete Arbeitsverträge auch für VT-Personal zulassen. Gründe für diese Regelungen sind der Schutz der Beschäftigten, aber auch der Schutz der Institution. Befriste- te Arbeitsverträge werden vor allem deshalb geschlossen, um den eigenen Beschäftigten eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zum Beispiel Elternzeit oder die Pflege von Kindern oder nahen Verwandten, zu ermöglichen. Wenn Beschäftigte ihre Familienpflichten wahrnehmen und daher für eine bestimmte Zeit gar nicht oder nur teilweise berufstätig sind, können wegen des Rückkehr- rechts ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Regel nur befristet eingestellt werden. Ein weiterer Befristungsgrund sind – auch beim VT-Personal – die Drittmittel. Forschungs- einrichtungen und Universitäten sind aufgerufen, Drittmittel einzuwerben. Sie sind ein Erfolgsindi- kator, werden aber nur befristet und für bestimm- te zeitlich begrenzte Projekte bewilligt. Gerade in den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist dafür oft zeitlich befristet zusätzliches, meist speziali- siertes VT-Personal erforderlich. Vor allem erfolg- reiche Einrichtungen mit einem hohen Drittmittel- aufkommen – über 40 Prozent des KIT-Haushalts sind drittmittelfinanziert – können die Risiken für den Fall des Versiegens der Mittel nicht durch die Grundfinanzierung absichern, was aber bei Dauerarbeitsverhältnissen notwendig wäre. Die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschlie- ßen, ist für sie (über-)lebenswichtig. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, oftmals an einem anderen Arbeitsplatz in der For- schungseinrichtung, eine dauerhafte Einstellung folgt. Dies belegt den verantwortungsbewussten Umgang mit Befristungen. Es wäre sehr bedauer- lich und für die Universitäten und Forschungszen- tren sehr abträglich, wenn der Befristungsgrund einer Drittmittelfinanzierung von VT-Personal nicht erhalten bliebe. „Befristete Arbeitsverträge für nichtwissenschaftliches Personal in Forschungseinrichtungen und Universitäten sind manchmal erforderlich“, sagt Elke Luise Barnstedt, Vizepräsidentin für Personal und Recht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Nur für kurze Zeit? Befristete anstellungen sind in der Wissenschaft keine ausnahme, sondern eher die regel. doch nicht nur Forscher müssen sich damit abfinden: auch viele Mitarbeiter aus dem administrativen und technischen Bereich haben zeitverträge. ist das vertretbar? Was spricht für eine Befristung, was dagegen? zwei Blickwinkel