Datenschutz in der Forschung
Der Mensch ist Forschungsgegenstand vieler Wissenschaftsgebiete. So werden beispielsweise im Forschungsbereich Gesundheit viele personenbezogene Daten erhoben, um auf ihrer Basis wissenschaftliche Arbeiten durchführen zu können.
Dadurch greift die Forschung in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) ein.
Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten der außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die Forschungseinrichtungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren, auf die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen hinzuwirken, deren Einhaltung zu kontrollieren und als Ansprechpartner zum Thema Datenschutz zur Verfügung zu stehen, ist Aufgabe der Datenschutzbeauftragten. Sie beraten die Forscherinnen und Forscher, wie sie beispielsweise bei der Erhebung von personenbezogenen Daten vorgehen können, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Den Einrichtungen ist es dabei ein Anliegen, das Vertrauen derjenigen zu rechtfertigen, die oft freiwillig und kostenlos den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ihre persönlichen Daten bereitstellen, indem sie deren bestmöglichen Schutz gewährleisten.
Die Helmholtz-Gemeinschaft setzt sich gemeinsam mit der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und weiteren Forschungseinrichtungen für den Datenschutz in der Forschung ein. Gemeinsam bilden sie den Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
Für die Helmholtz-Gemeinschaft sind in diesem Arbeitskreis die jeweiligen Datenschutzbeauftragten und Ansprechpartner für den Datenschutz aller 18 Helmholtz-Zentren vertreten.
Die Zusammensetzung des Arbeitskreises steht für eine übergreifende Betrachtungsmöglichkeit der unterschiedlichen datenschutzrelevanten Probleme. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft, IT und Revision.
Derzeit nimmt Herr Ronny Repp vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) die Aufgaben als Vorsitzender des Arbeitskreises wahr.
Der Arbeitskreis trifft sich halbjährlich zum Erfahrungsaustausch und erarbeitet Vorschläge, Stellungnahmen und Empfehlungen zum Thema Datenschutz. Aktuelle Fragestellungen, neue Gesetzesentwürfe und innovative Technologien werden in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Datenschutz und die wissenschaftliche Arbeit in den Forschungseinrichtungen diskutiert. Gleichzeitig bereitet er die datenschutzkonforme Umsetzung in den wissenschaftlichen Einrichtungen vor.
Kontakt zu Datenschutzbeauftragten und Ansprechpartner für den Datenschutz
Kontakt
Björn Petersen
Bereichsleiter Administration
Helmholtz-Gemeinschaft