Programmorientierung: das Leitmotiv der Satzung
Wie ist die Helmholtz-Gemeinschaft organisiert? Was sind ihre zentralen Aufgaben? Über welche Gremien verfügt sie, und welche Rechte und Pflichten haben die verschiedenen Organe?
Solche Fragen regelt die Satzung. Festgelegt hat sie die Gründungsversammlung der damals 15 Forschungszentren. Sie hat die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft am 12. September 2001 in der Rechtsform des eingetragenen Vereins ins Leben gerufen.
Die in der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren zusammengefassten Einrichtungen verfolgen langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft, einschließlich Grundlagenforschung, in wissenschaftlicher Autonomie. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Für die Einführung der programmorientierten Förderung gliedert die Helmholtz-Gemeinschaft die Forschungsaktivitäten der Helmholtz-Zentren in Forschungsbereiche und darunter liegende Programme, sichert dabei aber gleichzeitig auch angemessene Freiräume für neue, nicht vorgeplante Forschungsansätze und -ideen. Die Forschungsbereiche und Programme werden durch Wettbewerb und Vernetzung zwischen den Zentren gestaltet, extern evaluiert und in einem mittelfristig verlässlichen Rahmen gefördert. Träger der programmorientierten Förderung sind die rechtlich selbstständigen Helmholtz-Zentren, denen die strategische und operative Planung sowie die Umsetzung und Qualitätssicherung der einzelnen Programme obliegt.
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