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Die Struktur der Helmholtz-Gemeinschaft

Die Helmholtz-Gemeinschaft ist ein eingetragener Verein. Seine Mitglieder sind rechtlich selbstständige Forschungszentren. Grundlage seiner Tätigkeit ist die Satzung.

An der Spitze der Helmholtz-Gemeinschaft steht ein hauptamtlicher Präsident, der die Umsetzung der Programmorientierten Förderung moderiert. Er entwickelt gemeinsam mit den Helmholtz-Zentren die Gesamtstrategie der Gemeinschaft und füllt diese nach innen wie außen mit Leben.

Die zentralen Gremien der Gemeinschaft sind die intern besetzte Mitgliederversammlung und der extern besetzte Senat. Der Mitgliederversammlung gehören die Vorstände der angeschlossenen Helmholtz-Zentren an, dem Senat Vertreter von Bund und Ländern sowie Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Forschungsorganisationen. Der Senat veranlasst die Bewertung der Forschungsprogramme durch unabhängige, international angesehene Expertinnen und Experten und nimmt deren Ergebnisse entgegen. Auf der Grundlage dieser Bewertungen empfiehlt er den Zuwendungsgebern - also Bund und Ländern - die Höhe der Fördermittel für die einzelnen Forschungsprogramme und Themenschwerpunkte.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Helmholtz-Geschäftsstellen in Berlin und Bonn unterstützen den Präsidenten dabei, die Aufgaben zu erfüllen, die er für die Mitglieder der Gemeinschaft wahrnimmt. Das Büro in Brüssel sorgt für die Helmholtz-Präsenz in der Schaltzentrale der Europäischen Union und unterstützt die Helmholtz-Forschungszentren zusammen mit Büros in Tel Aviv und Peking dabei, ihr großes Potenzial stärker in europäische und internationale Forschungsprojekte einzubringen.

Kontakt

Geschäftsstelle Berlin

Helmholtz-Gemeinschaft

Geschäftsstelle Bonn

Helmholtz-Gemeinschaft